Wer zu Pfingsten noch auf die Schnelle in den Urlaub fliegen möchte, wird kaum noch reguläre Angebote finden. Was bleibt, sind Last-Minute-Reisen, die in fast jedem Reisebüro, über Internet sowie an den speziellen Flughafenschaltern gebucht werden können. Allerdings werden unter diesem Etikett nicht immer günstige Restplätze mit Qualität verkauft. Wer Pech hat, fällt auf Billig-Touren herein, die er ohne Zeitdruck nicht genommen hätte. Verbraucherschützer raten daher, einige Regeln zu beachten, um wirkliche Schnäppchen vom überteuerten Ramsch unterscheiden zu können.
Der Vergleich macht sicher
Dazu gehört, den Endpreis des vermeintlichen Superangebots mit den normalen Katalogangaben zu vergleichen. So viel Zeit muss sein. Nur dann wird klar, ob es sich tatsächlich um einen guten Restposten im Urlaubsgebiet handelt und nicht doch ein schäbiges Hotel am gleichen Ort hineingemogelt wird. Last-Minute-Aktionen sollten je nach Saison und Ziel zwischen zehn und 50 Prozent billiger sein, wie das Ratgeber-Internetportal www.verreisen.de empfiehlt.
Ausführliche Bechreibung
Seriöse Anbieter sind zudem daran zu erkennen, dass sie auch bei Last-Minute-Touren immer den Namen und die Kategorie des Hotels, die Fluggesellschaft sowie Details wie Meerblick oder Strandbeschaffenheit angeben. Je mehr Geheimniskrämerei um das Reiseziel, desto vorsichtiger sollte man sein, wie das ZDF-Ratgebermagazin »WISO« betont. Bei so spärlichen Informationen wie »schönes Hotel im Süden« sollten die Alarmglocken läuten.
Problem Kinderermäßigung
Wichtig zu wissen: Echte Last-Minute-Reisen kommen frühestens 14 Tage vor Abflugtermin auf den Markt. Nicht vorher. Generell haben flexible Paare oder Alleinreisende mehr davon als Familien. Denn wer auf Kinderermäßigungen spekuliert, wird bei Buchungen auf den letzten Drücker oft enttäuscht. Die Preisreduktion fällt dann in der Regel nicht so üppig aus wie bei den regulären Pauschalreisen. Gezahlt werden sollte immer erst dann, wenn der Sicherungsschein im Original vorliegt. Bei Veranstalterpleiten schützt dieser Schein auch Last-Minute-Kunden vor Ausfällen.
Leistungsbeschreibung checken
Selbst unter Zeitdruck sollten Verbraucher mit Fernweh einen kühlen Kopf behalten. Wird im Reisebüro oder am Flughafen gebucht, sollte man sich bestätigen lassen, dass die Leistungsbeschreibungen aus dem Katalog auch für die günstige Last-Minute-Aktion gelten. Damit geht man auf Nummer sicher. Sonst bucht man womöglich nur auf der Basis separat getippter Handzettel, auf denen Extras wie Tennisplatz oder Meerblick gar nicht erwähnt wurden. In solchen Fällen kann man sich das Tennis-Doppel abschminken, befürchtet »WISO«. Zugesagte Eigenschaften müssen vom Anbieter auch bei Last-Minute-Reisen eingehalten werden.
Schnäppchenpreis rechtfertigt kein lausiges Hotel
Allerdings darf man selbst bei Handzettel-Buchungen wenigstens auf »durchschnittliche Qualität« am Reiseziel vertrauen. Ein billiger Reisepreis rechtfertigt kein lauwarmes Essen oder Lärm von der benachbarten Baustelle, wie die Experten von WISO betonen. Auch Ersatzhotels am Urlaubsort müssen nur dann akzeptiert werden, wenn das Ausweichquartier die gleiche Ausstattung hat. Für Last-Minute-Bucher gilt nämlich das normale Reiserecht. Sind Schnäppchenurlauber unzufrieden, haben auch sie Anspruch auf Reklamation und Haftung des Veranstalters.
Berrit Gräber