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Cum-Ex-Prozess: Lange Haftstrafe für ehemaligen Steueranwalt Berger
STORY: Im zweiten Cum-Ex-Prozess gegen den ehemaligen Steueranwalt Hanno Berger hat das Landgericht Wiesbaden am Dienstag eine Freiheitsstrafe von acht Jahren und drei Monaten verhängt. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Freiheitsstrafe von zehneinhalb Jahren sowie die Einziehung von Vermögenswerten gefordert. Der 72-jährige Hanno Berger gilt als einer der geistigen Väter des Cum-Ex-Betrugssystems, mit dem sich Investoren eine einmal gezahlte Kapitalertragssteuer auf Aktiendividenden vom Finanzamt mehrfach erstatten ließen. Agnes Goldmann, Pressesprecherin des Landgerichts Wiesbaden: "Die Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Wiesbaden hat den Angeklagten Herrn Dr. Berger zu einer Gesamtstrafe von acht Jahren und drei Monaten wegen drei Fällen besonders schwerer Steuerhinterziehung verurteilt. Dabei ist das Gericht davon ausgegangen, dass der Angeklagte, Herr Dr. Berger, als Initiator und steuerlicher und rechtlicher Berater einer GmbH den Steueranspruch des Staates verkürzt hat und dabei den Schaden auch billigend in Kauf genommen hat. Der Gesamtschaden, um es noch mal in Erinnerung zu rufen, belief sich in den Jahren 2006 bis 2008 auf circa 113 Millionen Euro." Der ehemalige Steueranwalt Berger hatte stets erklärt, das Vorgehen sei ein legales Steuersparmodell. Doch im Juli 2021 hatte der Bundesgerichtshof in einem Grundsatzurteil die Cum-Ex-Transaktionen als strafbar bewertet. Michael Simon, Anwalt von Hanno Berger: "Der Mandant wird, weil er Dinge anders sieht, rechtlich sieht. Insbesondere hat er immer den Blickwinkel des Steuerjuristen und nicht des Strafjuristen. Und ich möchte ihn ja, was die Steuern angeht, gar nicht belehren. Da ist er durchaus äußerst kompetent. Allerdings waren wir der Auffassung, dass strafrechtlich die Dinge durchaus anders zu betrachten sind, als er sie sieht. Und es ist in der Urteilsbegründung der Vorsitzenden auch durchaus klar gesagt worden, dass es nicht sein kann, dass man bestimmte steuerliche Aspekte herauspickt und dann zu einem für sich vernünftigen Gesamtbild zusammensteckt. Weil so funktioniert das deutsche Strafrecht nicht." Hanno Berger war bereits vom Landgericht Bonn im Dezember in einem ersten Verfahren zu einer Freiheitsstrafe von acht Jahren verurteilt worden. Er hatte angekündigt, gegen das Urteil in Revision zu gehen. Gegen Berger wurden zwei getrennte Prozesse geführt, da sich die Staatsanwaltschaften in Frankfurt und Köln, die jeweils die Auslieferung Bergers angestrengt hatten, nicht auf eine Zusammenführung der beiden Verfahren einigen konnten.