Die Versicherungsaufsicht hat dringend geraten, mit dem Abschluss einer privaten Altersvorsorge nach den neuen Bestimmungen der Rentenform noch zuwarten. Der für die Zulassung der steuerlich geförderten Privatrentenversicherung zuständige Abteilungsleiter Ingo Möllhoff nannte unerträglich, wie Kunden durch die Werbung unter Druck gesetzt würden.
Zertifizierung startet erst im August
»Niemand kommt zu spät, wenn er sich noch Zeit lässt mit der Frage, welches Produkt er wählt«, so Möllhoff bei der Jahrespressekonferenz des Bundesaufsichtsamtes für das Versicherungswesen. Die nach dem Gesetz nötige Zertifizierung der neuen Angebote durch das Bundesamt beginnt erst am 1. August. Niemand soll sich »von der marktschreierischen Werbung verschiedener Anbieter verunsichern lassen«.
Voreilige Abschlüsse problematisch
Es könnte sogar Probleme nach voreiligen Abschlüssen geben, weil Produkte beworben werden, die möglicherweise das erforderliche Zertifikat gar nicht erhalten können, warnte Möllhoff. Die Versicherungsaufsicht versucht, diese Auswüchse durch »massive Beeinflussung« der Anbieter zu unterbinden, kann aber nur bei tatsächlicher Irreführung der Verbraucher direkt eingreifen.
Möllhoff wies zudem darauf hin, dass die nach dem Gesetz erforderlichen Zertifikate »keinerlei Gütesiegel« für die angebotene Zusatzrentenversicherung darstellen. Die Versicherungsaufsicht prüft ausschließlich, ob die für die steuerliche Förderung der privaten Altersvorsorge vorgeschriebenen Kriterien erfüllt sind.
Personalmangel schränkt Aufsicht ein
Als Besorgnis erregend bezeichnete das Bundesaufsichtsamt seine derzeitige Personalausstattung. Durch den Umzug von Berlin nach Bonn im vergangenen Oktober gingen qualifizierte Mitarbeiter verloren, sagte Präsident Helmut Müller. Mit derzeit rund 290 Mitarbeitern kann ein Versicherungsunternehmen durchschnittlich nur alle zehn bis zwölf Jahre geprüft werden und nicht, wie es internationaler Standard ist, in einem Zyklus von drei bis fünf Jahren.
Unter diesen Umständen muss sich das Amt auf die Finanzaufsicht konzentrieren, um sicher zu stellen, dass der Kunde auf jeden Fall an sein Geld kommt. Andere Aspekte des Verbraucherschutzes wie die Überprüfung der korrekten Anrechnung von Überschussbeteiligungen leiden darunter. Müller nannte einen zusätzlichen Personalbedarf von 20 bis 30 Mitarbeitern.