Krankenversicherung Gesetzlich oder privat?

Wer weniger als 3937,50 Euro brutto im Monat verdient, muss sich in der gesetzlichen Krankenkasse (GKV) bei den AOKs oder bei einer der anderen Gesetzlichen versichern.
Wer mehr verdient, kann wählen: Entweder er bleibt bei der gesetzlichen - oder er wechselt zu einer privaten Krankenkasse (PKV). Rund zwölf Prozent der Bevölkerung sind privat versichert. Der Wechsel ist eine grundsätzliche Entscheidung: Einmal gewählt, kann man aus der privaten Versicherung im Prinzip nicht mehr in das gesetzliche System zurück. Es sei denn, man wird arbeitslos oder das Einkommen sinkt wieder dauerhaft unter die Versicherungspflichtgrenze. Beide Systeme weisen eine Reihe von Vor- und Nachteilen auf, die man kennen sollte.

Vorteil GKV
  • Beiträge sind relativ stabil, liegen bei durchschnittlich 14,3 Prozent des Einkommens.
  • Ehepartner und Kinder ohne eigenes Einkommen sind kostenlos mitversichert.
  • Die Kasse rechnet über die Kassenärztliche Vereinigung mit Ärzten und Krankenhäusern ab. Man muss sich nicht selbst darum kümmern.
  • Wer sich in Mutterschafts- oder Erziehungszeit befindet oder länger als sechs Wochen krank ist, zahlt keine Beiträge.

  • Es gibt keine Wartezeiten beim Wechsel in eine andere Krankenversicherung.
  • Im Krankheitsfall wird unter bestimmten Umständen eine Haushaltshilfe bezahlt (minderjährige Kinder leben im Haushalt).
  • Wer mit seinem Einkommen unter 938 Euro bleibt (für zwei: 1290 Euro), wird von Zuzahlungen zu Arznei- und Heilmitteln befreit. Gleiches gilt, sobald Zuzahlungen zwei Prozent des Bruttoeinkommens überschreiten (Härtefallregelung).


Vorteil PKV
  • Die Höhe der Beiträge hängt von dem gewählten Tarif ab und von Eintrittsalter, Gesundheitszustand und Geschlecht. Vor allem junge Männer zahlen zunächst viel günstigere Beiträge als in der Gesetzlichen.
  • Freie Tarifwahl, der Versicherungsschutz wird individuell zusammengestellt.
  • Freie Arztwahl.
  • Im Krankenhaus kann man je nach Tarif eine Unterbringung im Einzelzimmer mit Chefarztbehandlung wählen.
  • Werden Leistungen nicht in Anspruch genommen (kein Arztbesuch), gibt es Beiträge zurück.
  • Je nach Tarif werden die Kosten für einen Heilpraktiker übernommen.
  • Je nach Tarif ist weltweiter Krankenschutz möglich.
Nachteil GKV
  • Der Versicherungsschutz kann nicht individuell gestaltet werden.
  • Der Versicherte hat keinen Einfluss auf die Höhe der Beiträge, sie sind einkommmensabhängig.
  • Die Behandlung darf nur über vertraglich zugelassene Kassenärzte erfolgen.
  • Für Heil- und Hilfsmittel und für Medikamente muss zugezahlt werden.
  • Nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel dürfen nicht verordnet und müssen selbst bezahlt werden.
  • Zuzahlungen von neun Euro pro Tag bei stationären Aufenthalten (Krankenhaus und Reha) für die ersten 14 Tage.
  • Kosten für einen Heilpraktiker werden in der Regel nicht übernommen. (Es sei denn, die Kasse bietet das als Zusatzangebot an.)
  • Eingeschränkte Leistung bei Auslandsaufenthalten - keine Übernahme der Rücktransportkosten.


Nachteil PKV
  • Bei Vorerkrankungen (Unfälle oder chronische Verletzungen des Rückens oder der Gelenke) sind Risikozuschläge oder gar der Ausschluss von Leistungen möglich.
  • Jedes Familienmitglied zahlt einen eigenen Monatsbeitrag - auch minderjährige Kinder.
  • Arzt- oder Krankenhausrechnungen werden zunächst selbst bezahlt und dann bei der Versicherung eingereicht. Beiträge müssen auch bei Erkrankungen länger als sechs Wochen weitergezahlt werden.
  • Keine Beitragsfreiheit während Mutterschafts- und Erziehungszeit.
  • Wechsel zu einer anderen privaten Versicherung ist nur eingeschränkt möglich, da sich die Bedingungen in der Regel verschlechtern: neuerliche Gesundheitsprüfung nötig.
  • Mit dem Alter ansteigende Beiträge.
  • Neuversicherte müssen in der Regel drei Monate warten, bevor die Versicherung leistet.
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