Krankenversicherungen
Was zahlt Die gesetzliche Kasse, was nicht?
Die gesetzlichen Krankenkassen bezahlen grundsätzlich alles, was medizinisch notwendig und wirtschaftlich sinnvoll ist. Gespart wird aber bei Wohlfühlangeboten und Komfortleistungen.
Was kann zusätzlich privat versichert werden?
Assekuranzen haben ein Riesensortiment neuer Policen auf den Markt geworfen; von der Auslandsreise-Krankenversicherung bis zum Zahnersatz-Zuschuss. Man kann Sehhilfen und Praxisgebühr, besondere Vorsorgechecks und die freie Klinikwahl versichern, dazu Extras wie Ein- und Zweibettzimmer samt Chefarztvisite.
Was taugen die "Partnertarife" der Kassen?
Die gesetzlichen Kassen dürfen keine eigenen privaten Zusatzpolicen anbieten, aber fremde vermitteln. Dazu kooperieren sie mit Privatversicherungen, die passende Pakete zum "Partnertarif" geschnürt haben. Solche Partnerpakete können für Kassenversicherte bis zu zehn Prozent günstiger sein als gleichwertige Angebote auf dem freien Markt. Weiterer Vorteil: Kunden ersparen sich beim jeweiligen Partner ihrer Kasse die übliche Wartezeit bis zur Aufnahme. Nachteile: Wer seine Kasse wechselt, verliert oft die Vorzugskonditionen. Und eine Neuversicherung kommt im Alter teuer. Eine Ausnahme machen die Betriebskrankenkassen (BKK), in deren System man straflos wechseln kann. Vorerkrankungen sind bei allen Partnerangeboten heikel: Die Kassen werben zwar mit "vereinfachter Gesundheitsprüfung". Der Antragsteller muss aber den Zugriff auf seine Daten erlauben, seinen Arzt von der Schweigepflicht entbinden.
Was leisten private Zusatzversicherungen?
Ob Sie Mehrschutz über Ihre Kasse abschließen oder auf dem freien Markt - überall lauern Tücken in den Verträgen: "Wahlleistungstarif" zum Beispiel bedeutet, dass Arzthonorare nur bis zum 3,5fachen Satz der Gebührenordnung ersetzt werden. Die Differenz zum möglichen Fantasiehonorar zahlt der Patient selbst. Nur wenn die volle "Restleistung" garantiert ist, übernimmt die Versicherung alles. Prüfen Sie auch, ob sich irgendwo die Formulierung findet: "nur nach Vorleistung der Kasse". Dann zahlt der Versicherer nur die Extras bei Leistungen, auf die es einen gesetzlichen Anspruch gibt.
Was kosten Zusatzpolicen?
Das hängt von den persönlichen Wünschen ab: Gesundheitsrisiken lassen sich einzeln absichern oder als Rundumschutz. Möglich ist auch, lediglich eine prozentuale Beteiligung an Zusatzkosten oder eine komplette Kostenübernahme zu vereinbaren. Es gilt: Je mehr die Versicherung übernehmen soll, desto höher der Preis.
Die Auslandsreise-Krankenversicherung gibt es ab fünf Euro. Ein Zweibettzimmer mit Chefarztbetreuung in der Klinik kostet einem 45-Jährigen im Monat rund 35 bis 70 Euro. Die Preise richten sich nach Eintrittsalter, Vorerkrankungen und Geschlecht. Wichtig: Zusatzprämien können genauso steigen wie Kassenbeiträge. Deshalb empfiehlt es sich, die vergangene Prämienentwicklung des gewünschten Tarifs zu verfolgen. Denn geringe Einstiegspreise nutzen nichts, wenn die Prämie später auf Höhenflug geht.
Wer braucht was?
"Mit Ausnahme der Auslandsreise-Krankenversicherung ist keine der Zusatzpolicen lebensnotwendig", sagt Thorsten Rudnik vom Bund der Versicherten. Daneben kann eine Klinik-Versicherung (Chefarzt, Ein- oder Zweibettzimmer) sinnvoll sein. Denn: Rund 4500 Euro kostet zum Beispiel eine Hüftgelenk-OP mit 13 Krankenhaustagen, wenn der Kassenpatient Einbettzimmer und Chefarztbehandlung direkt mit dem Hospital vereinbart hat. Wer zusatzversichert ist, zahlt für exakt dieselbe Leistung lediglich 130 Euro.
Pflegeversicherungen
Was bietet die gesetzliche Pflegeversicherung?
Seit 1995 ist jeder Bundesbürger pflegeversichert. Die Pflegekassen sind an die privaten und gesetzlichen Krankenkassen angegliedert. Gesetzlich Versicherte zahlen 0,85 Prozent ihres monatlichen Bruttolohns (bis zur Bemessungsgrenze von 3525 Euro). Kinderlose zahlen seit diesem Jahr 0,25 Prozent mehr. Auch Privatversicherte zahlen in die Pflegekasse. Ihr Beitragssatz ist oft etwas niedriger als der gesetzliche - höher darf er nicht sein.
Die Leistungen für Privat- und Pflichtversicherte sind gleich. In der Pflegestufe I (leicht pflegebedürftig) zahlt die Kasse bei Heimunterbringung 1023 Euro monatlich, in Stufe II 1279 Euro und in Stufe III (stark pflegebedürftig) 1432 Euro. Pflege kostet aber fast immer deutlich mehr als diese Kassenleistung. Die Restkosten müssen Bedürftige und/oder ihre Angehörigen selbst zahlen (siehe Tabelle). Das gilt auch für ambulante Pflegefälle, die nicht in Heimen, sondern zu Hause versorgt werden. So sind zum Beispiel Kosten für Betreuung, Essen und Unterkunft nicht gedeckt. Pflegebedürftig sind derzeit rund 1,5 Millionen Bürger über 70 Jahre, also knapp zwei Prozent der Bevölkerung.
Was kann zusätzlich Privat versichert werden?
Versicherungen bieten zwei Varianten an: die Pflegekostenversicherung, die Teile der Restkosten übernimmt, und das Pflegetagegeld, dass einen fixen Geldbetrag je Pflegetag verspricht. Bei beiden Versicherungen sind die Beiträge bis zu einer Höchstgrenze als Vorsorgeaufwendungen von der Steuer absetzbar.
Was kosten private Pflegeversicherungen?
Für einen Monatsbeitrag zwischen 8 und 14 Euro (gerechnet für einen Mann mit Eintrittsalter 33 Jahre) übernehmen Pflegekostenversicherungen später maximal 80 Prozent der Restkosten, also der Lücke zwischen gesetzlicher Leistung und den wirklich anfallenden Kosten. Gleichaltrige Frauen zahlen rund 40 Prozent mehr. Etwa genauso viel kosten 33-jährige Einsteiger auch Pflegetagegeld-Policen, die 40 Euro pro Pflegetag übernehmen. Gute Verträge bieten eine so genannte Dynamik an, das heißt, Beiträge und Leistungen werden über die Jahre den steigenden Kosten angepasst.
Tücken beim Vertragsabschluss: Nicht enthalten sein sollten Leistungsabschläge. Manche Anbieter zahlen nur bei Pflegestufe III die volle Leistung oder kürzen, wenn die Pflege nicht von professionellen Anbietern ausgeführt wird. Vorsicht auch bei Karenzzeit-Klauseln: Nach Anerkennung der Pflegebedürftigkeit sollten die Versicherer sofort - also ohne Karenzzeit - die vereinbarte Leistung garantieren. Der Versicherer sollte zudem die gesetzliche Einstufung in Pflegestufen anerkennen; und nicht laufende ärztliche Nachweise verlangen. Die Versicherung sollte im Auszahlfall keinen Unterschied zwischen häuslicher und stationärer Pflege machen.
Wer braucht was?
Experten raten von privaten Zusatz-Pflegepolicen ab. Das Risiko der Pflegebedürftigkeit verändert sich im Einzelfall nicht. Es steigt in Zukunft statistisch, weil die Menschen - ebenso statistisch - künftig älter werden. "Das einzige Risiko, dass es abzusichern gilt, ist eine hohe Lebenserwartung", sagt der Kölner Gesundheitsökonom Karl Lauterbach. "Vorsorgesparen, zum Beispiel mit der staatlich geförderten Riester-Rente, beugt jahrzehntelanger Altersarmut vor, eine Pflegeversicherung jedoch nur einigen Monaten Pflegebedürftigkeit - wenn sie denn eintritt."