Viele Betriebe leiden seit Beginn der Corona-Pandemie unter sinkenden Umsätzen und Kundenschwund. Die aktuell in Sachsen geltenden 2G- und 3G-Regelungen, die das weitere Ausbreiten von Covid-19 begrenzen sollen, sorgen auch hier für Einnahmeausfälle und Frust bei Geschäftsinhaber:innen und Kund:innen.
Um trotz der geltenden Seuchenschutzgesetze – die es in Sachsen beispielsweise verbieten, dass Ungeimpfte in Friseurläden bedient werden dürfen – ihr Friseurhandwerk auch Ungeimpften zur Verfügung zu stellen, kam ein Salon in Hohenstein-Ernstthal auf eine Idee: Warum frisiert man Ungeimpfte nicht einfach im Freien?
Frierende Friseur:innen in Hohenstein-Ernstthal
Von der Idee bis zur Umsetzung vergingen gerade einmal vier Tage, wie Friseurmeisterin Cornelia E. im Gespräch mit der "Freien Presse" erläutert, die zuerst über die Aktion berichtet hatte. "Ich hatte eine Reportage gesehen, wo Händler Ungeimpften die gewünschten Waren an die Ladentür gebracht haben. Ich dachte mir, wenn wir vor der Tür Haare schneiden, müsste das regelkonform sein", führte sie weiter aus.
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Als das nötige Frisier-Equipment, samt der Frisierstühle, einige Wärmestrahler und Beleuchtung nach draußen gebracht waren, konnte es losgehen. Es herrschten laut "Freie Presse" minus 2 Grad Celsius, was dazu führte, dass das Schneiden selbst wegen der schnell frierenden Hände der Frisierenden kompliziert wurde. "Aber ich hatte es mir schlimmer vorgestellt", so E. zur "Freien Presse".
Warum sie jedoch sich selbst und ihre Kolleg:innen in die Gefahr einer Ansteckung mit Corona brachte, indem sie dieses Angebot speziell für Ungeimpfte machte, erklärt sie in einem Post auf Facebook: "2G REGEL – IRRSINN. Da für Ungeimpfte der Zutritt in den Salon verwehrt wird und Weihnachten vor der Tür steht, haben wir gestern ungeimpften Stammkunden einen Haarschnitt auf der Salonterrasse geschnitten, am Heizpilz mit heißem Tee. Aktion kam super toll an. War lustig und sehr kalt... Es sollte ein Zeichen sein! Wir beteiligen uns nicht an der Spaltung der Gesellschaft und an Menschendiskriminierung!" Diese Haltung greift sichtlich einige Argumente der Querdenker-Bewegung auf und darf entsprechend hinterfragt werden.
Körpernahe Dienstleistung
Die Unzufriedenheit mit der gesetzlichen Lage führe laut der Salonbetreiberin zu einer Diskriminierung Ungeimpfter und spalte die Gesellschaft. Dass nicht nur viele das ganz anders sehen, sondern auch das zuständige Landratsamt die Aktion für illegal hält, ging wenig später aus einer Stellungnahme der Behörde hervor, aus der die "Freie Presse" zitiert: "Die besondere Infektionsgefahr liegt hier in der Körpernähe der Dienstleistung. Das heißt, es ist unerheblich, ob die Dienstleistung in Innenräumen oder im Freien angeboten wird." Es gelte die sächsische Corona-Notfall-Verordnung, nach der "ein Impf- oder Genesenen-Nachweis vorzulegen ist."
Mit einer Wiederholung der Frisieraktion dürfte demnach vorerst nicht zu rechnen sein. Ob dem Geschäft rechtliche Konsequenzen drohen, blieb bislang unklar.
Quelle: "Freie Presse" (Bezahlinhalt), TAG24