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27. Januar 2009, 17:20 Uhr

Der neue Basistarif

Auch die privaten Krankenkassen müssen sich umstellen - und einen sogenannten Basistarif anbieten. Vieles rund um diesen neuen Tarif ist allerdings unklar.

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Vorteil Privatpatient: In vielen Arztpraxen werden privat Versicherte schneller behandelt© Johannes Eisele/DDP

Der Basistarif wurde eingeführt, um sowohl langjährigen Privatversicherten als auch freiwillig gesetzlich Versicherten den Weg zu einer bezahlbaren privaten Krankenversicherung (PKV) zu eröffnen. Er orientiert sich an den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung und ist der einzige Tarif, dessen Prämienhöhe sich nicht nach dem individuellen Gesundheitszustand richtet, sondern lediglich nach dem Einstiegsalter und dem Geschlecht des Versicherten.

Keine Gesundheitsprüfung

Darüber hinaus dürfen die Versicherungsunternehmen potenzielle Kunden nicht aufgrund ihres Gesundheitszustandes ablehnen oder entsprechende Risikozuschläge berechnen, wie es bei den normalen PKV-Tarifen üblich ist. Wer als Arbeitnehmer also über ein entsprechend hohes Gehalt verfügt und in die PKV wechseln möchte, kann sich genauso sicher sein, in den Basistarif aufgenommen zu werden, wie andere freiwillig gesetzlich krankenversicherte Personen oder langjährig privat Versicherte.

Der Gesetzgeber hat für den Basistarif die Vorgabe gemacht, dass die Prämie nicht die Kosten für den Höchstsatz der gesetzlichen Krankenversicherung übersteigen darf. Dieser liegt momentan bei 570 Euro und ist damit gedeckelt, was für den Versicherten zwar eine gewisse Kostensicherheit mit sich bringt, aber zum Teil auch dazu führt, dass man ein im Vergleich zu anderen PKV-Tarifen relativ mageres Leistungspaket in Kauf nimmt und dafür trotzdem einen nicht unerheblichen Beitrag zu zahlen hat.

Wahlrecht für sechs Monate

Der neue Basistarif steht faktisch jedem offen, der nach dem Gesetz grundsätzlich die Möglichkeit hätte, sich in der privaten Krankenversicherung zu versichern. Alle bereits vor dem 1. Januar in der privaten Krankenversicherung Versicherten haben für sechs Monate das Wahlrecht, in den Basistarif zu wechseln.

Wer nach dem Stichtag eine private Krankenversicherung abschließt, kann dagegen jederzeit in den Basistarif wechseln und sogar seine Altersrückstellungen bis zur maximalen Höhe der Altersrückstellungen des Basistarifs mitnehmen. Darüber hinaus haben auch freiwillig gesetzlich Versicherte die Möglichkeit, seit dem 1. Januar innerhalb einer Frist von 6 Monaten in den Basistarif der privaten Krankenversicherung zu wechseln. Eine weitere Gruppe von Personen, die den neuen Basistarif nutzen können, sind Nicht-Versicherte, die man jedoch der PKV zuordnen würde und die keinen Anspruch auf Beihilfe haben.

Selbstbehalt drückt den Beitrag

Der Basistarif wird bietet Selbstbehalte als Option, um die Versicherungsprämie zu drücken. Der Selbstbehalt kann zwischen 300 und 1200 Euro pro Jahr liegen, wobei ein höherer Selbstbehalt auch immer bedeutet, dass die monatliche Prämie weiter sinkt. Darüber hinaus kann man wie ein gesetzlich Versicherter natürlich auch noch Zusatzversicherungen abschließen, um das Leistungsportfolio zu verbessern.

Solche Zusatzversicherungen können die Bereiche Zahnersatz, Krankentagegeld, Chefarztbehandlung im Krankenhaus, Einzelbettbelegung und Brillen abdecken und in diesen Fällen die Leistungen des Basistarifs ergänzen. Viele Wechselwillige fragen sich natürlich, ob man aus dem Basistarif auch wieder in einen anderen Tarif wechseln kann.

Rückwechsel möglich, aber nicht einfach

Innerhalb der privaten Krankenversicherung ist ein solcher Wechsel durchaus möglich, jedoch muss man sich darauf einstellen, dass der Versicherer dann eine Gesundheitsprüfung ansetzt, bei der der eigene Gesundheitszustand sehr genau unter die Lupe genommen wird. Darüber hinaus ist es denkbar, dass für entsprechende Leistungen, die über den Basistarif hinaus gehen, Prämienaufschläge gefordert werden können. Auch gewisse Leistungsausschlüsse sind denkbar, wenn man als Versicherter in einem bestimmten Bereich ein zu großes finanzielles Risiko darstellt.

Oliver Mest/DDP
 
 
 
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