Versuchter Mord, Anstiftung zum Suizid und Kinderpornografie: In Schweden steht ein 18-Jähriger vor Gericht. Er soll Straftaten über ein Online-Netzwerk begangen haben.
Verbreitung von Kinderpornografie, Cyberbetrug oder Hackerangriffe auf Unternehmen: Im Internet haben es Straftäter oft leicht, ihre Spuren zu verwischen. Das Bundeskabinett beschloss deshalb am Mittwoch einen neuen Anlauf für die seit Jahrzehnten umstrittene Speicherung für IP-Adressen. Die Bundesregierung will damit Internet-Anbieter verpflichten, Geräteadressen ihrer Nutzer für drei Monate zu speichern.
Das Bundeskabinett will am Mittwoch einen Gesetzentwurf zur Speicherung von IP-Adressen beschließen (Beginn 10.00 Uhr). Internet-Anbieter sollen damit verpflichtet werden, diese Daten für drei Monate zu speichern. Dies soll eine wirksamere Strafverfolgung bei Delikten wie der Verbreitung von Kinderpornografie oder Drogenhandel ermöglichen. Zudem will die Bundesregierung die Reform der Notfallversorgung auf den Weg bringen. Sie soll die aktuell stark beanspruchten Rettungsdienste und Klinik-Notaufnahmen entlasten.
Die Bundesregierung will kommende Woche ihre Pläne für eine Speicherung von IP-Adressen durch Internetanbieter auf den Weg bringen. Das Bundeskabinett werde dann einen entsprechenden Gesetzentwurf verabschieden, sagte Justizministerin Stefanie Hubig (SPD) am Mittwoch bei einer Regierungsbefragung im Bundestag. Nach dem im Dezember veröffentlichten Referentenentwurf sehen die Pläne vor, dass Internetanbieter IP-Adressen künftig für mindestens drei Monate lang speichern müssen.
Internetanbieter sollen IP-Adressen künftig für mindestens drei Monate speichern müssen. Einen entsprechenden Gesetzentwurf legte das Bundesjustizministerium vor; er lag AFP am Sonntag vor. Damit sollen mit dem Internet als Hilfsmittel begangene Straftaten wie die Verbreitung von Kinderpornografie, Drogenhandel, betrügerische Fakeshops oder Hasskriminalität besser bekämpft werden können.