Rechnungen erfunden Buchhalterin muss nach Millionenbetrug ins Gefängnis

Eine Buchhalterin muss nach einem Millionenbetrug ins Gefängnis. (Symbolbild) Foto: Christoph Reichwein/dpa
Eine Buchhalterin muss nach einem Millionenbetrug ins Gefängnis. (Symbolbild) Foto
© Christoph Reichwein/dpa
Eine Buchhalterin zweigt heimlich Geld von den Konten ihres Essener Arbeitgebers ab – für ein Haus am Starnberger See. Jetzt ist sie verurteilt worden.

Nach einem Millionenbetrug ist eine Buchhalterin am Essener Landgericht zu drei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt worden. Die 58-Jährige hatte gestanden, zwischen Januar 2024 und Sommer 2025 rund eine Million Euro von den Konten ihres Essener Arbeitgebers abgezweigt zu haben. Von dem Geld hatte sie unter anderem den Kauf eines Hauses am Starnberger See finanziert. Weiteres Geld floss laut Urteil an ihren Sohn.

Damit der Betrug nicht auffällt, hatte die Angeklagte nach eigenen Angaben Rechnungen anderer Firmen erfunden und dabei ihre eigene Kontonummer eingetragen. Eine der beteiligten Banken hatte schließlich Verdacht geschöpft, weil ihr die Beträge von teilweise über 300.000 Euro ungewöhnlich hoch vorkamen.

Den angerichteten Millionenschaden hat die Angeklagte laut Urteil bis heute nicht wieder gutgemacht. Sie wohnt noch immer in ihrem neuen Haus am Starnberger See. Außerdem besitzt sie mit ihrem Ehemann noch zwei weitere Immobilien. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

dpa