Gericht: Bestimmte Umweltdaten zu Nato-Flugplatz Büchel dürfen geheim bleiben
Bestimmte Umweltinformationen über den Nato-Flugplatz Büchel in Rheinland-Pfalz müssen einem Urteil zufolge nicht vollständig herausgegeben werden. Das Verwaltungsgericht Köln lehnte eine entsprechende Klage ab, wie es am Montag mitteilte. Umweltinformationen dürfen demnach geheim bleiben, soweit ihre Bekanntgabe internationale Beziehungen und deutsche Verteidigungsinteressen gefährden könnte. Hintergrund ist die bislang nicht offiziell bestätigte Lagerung von US-Atomwaffen auf dem Bundeswehr-Fliegerhorst bei Büchel im Kreis Cochem-Zell.