Zell

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Weinberg an der Mosel

Wein "Zeller Schwarze Katz" darf nicht mehr als solcher vermarktet werden

Wein aus der Großlage Zeller Schwarze Katz bei Zell an der Mosel darf nicht mehr unter dieser Bezeichnung vermarktet werden. Die Großlage sei nach geändertem EU-Weinrecht als "Schwarze Katz" eingetragen und dürfe nicht in "Zeller Schwarze Katz" umbenannt werden, erklärte am Dienstag das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz. Möglich ist demnach die Vermarktung unter der Bezeichnung "Region Schwarze Katz" oder "Zell Region Schwarze Katz".
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