Gericht: Gendefekt kein Ausschlussgrund für Bewerbung bei Bundespolizei
Ein Bewerber für die Bundespolizei darf einem Gerichtsurteil zufolge nicht allein wegen eines genetisch bedingten Thromboserisikos vom Bewerbungsverfahren ausgeschlossen werden. Das entschied das Verwaltungsgericht Aachen in einem am Montag verkündeten Beschluss. Der Kläger leidet demnach an einer sogenannten Faktor-V-Leiden-Mutation. Der angeborene Gendefekt geht mit einer Störung der Blutgerinnung und einem erhöhten Thromboserisiko einher.