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Urteil: Instagram-Account von Erotikdarstellerin darf nicht komplett verboten werden

Die Medienanstalt Berlin-Brandenburg (MABB) darf den Instagram-Account einer Erotikdarstellerin einem Gerichtsurteil zufolge nicht komplett verbieten. Sie dürfe nur diejenigen Inhalte beanstanden, die entwicklungsbeeinträchtigend auf Kinder und Jugendliche wirkten, entschied das Verwaltungsgericht Berlin laut einer Mitteilung vom Mittwoch.