Brrrr, meine Heizung fällt ständig aus - was jetzt?
Wenn du die Wohnung nicht so benutzen kannst, wie man es erwarten würde, liegt ein Mangel vor, und du kannst in der Regel die Miete mindern. Dabei darf es sich um keine Bagatelle handeln (Herbstlaub im Hausflur), und du darfst nicht schuld an dem Mangel sein. Wichtig: Ob der Vermieter schuld daran ist, spielt keine Rolle.
Wie gehe ich dann vor?
Zuerst musst du den Mangel schriftlich, am besten nachweisbar per Einschreiben, dem Vermieter anzeigen (Muster gibt es online) und klar benennen. Also beispielsweise bei Schimmelbefall die betroffenen Zimmer und ungefähre Lage und Größe beschreiben. Fotos oder Protokolle (bei Lärm zum Beispiel) können als Beweise helfen. Um wie viel du die Miete mindern willst, musst du in diesem Schreiben noch nicht mitteilen. Wichtig ist, dass der Vermieter die Gelegenheit bekommt, den Mangel zu beheben. Klar: Bei dringenden Fällen wie einem Wasserrohrbruch schreibst du keinen Brief, sondern rufst sofort an.
Miete mindern - aber besser nicht zu stark reduzieren
Wie viel weniger zahle ich?
Hier gibt es keine gesetzlichen Vorschriften, sondern nur unzählige Urteile, aus denen sich Standards ergeben haben, etwa: 80 Prozent Minderung bei Rattenbefall, bis zu 70 Prozent bei Ausfall der Heizung im Winter, drei bis 15 Prozent für Fahrstuhlausfall (je nach Etage). Die prozentuale Minderung bezieht sich auf die Bruttowarmmiete (also auch auf die Nebenkosten). Die Miete darf nur anteilig gemindert werden. Wenn die Heizung also zwei Tage ausfällt, darfst du nicht die Miete für den gesamten Monat reduzieren.
Dann runde ich aber auf …
Besser nicht. Wenn sich später herausstellt, dass du die Miete zu stark reduziert hast, kann das sogar ein Kündigungsgrund sein. Zeig besser den Mangel an, verlange eine Mietminderung und zahl die Miete weiter voll, aber unter Vorbehalt. Dann riskierst du keine Kündigung und bekommst im Erfolgsfall Geld zurück.