Zur Begehung der Taten soll der Mann seinen Patientinnen und Patienten ohne medizinische Indikation und ohne deren Wissen und Zustimmung jeweils ein Narkoseeinleitungsmittel und anschließend ein Muskelrelaxans verabreicht haben. Letzteres soll zu einer Lähmung der Atemmuskulatur und so innerhalb weniger Minuten zum Atemstillstand und Tod geführt haben.
Die Staatsanwaltschaft geht in ihrer Anklage von Mord aus Heimtücke und sonstigen niedrigen Beweggründen aus. Sie strebt neben einer Verurteilung die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld, an die Haft anschließende Sicherungsverwahrung und die Anordnung eines lebenslangen Berufsverbots an. Der Mann sitzt seit August 2024 in Untersuchungshaft. Zu den Tatvorwürfen äußerte er sich nicht.