Arbeitslos im Wohnmobil

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Hartz-IV-Empfänger dürfen auch in einem Wohnmobil leben. Die zuständigen Arbeitsgemeinschaften müssen die notwendigen Kosten in angemessener Höhe erstatten, urteilte am Donnerstag das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel. Dazu gehörten auch Steuern und Versicherung, nicht aber der

Hartz-IV-Empfänger dürfen auch in einem Wohnmobil leben. Die zuständigen Arbeitsgemeinschaften müssen die notwendigen Kosten in angemessener Höhe erstatten, urteilte am Donnerstag das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel. Dazu gehörten auch Steuern und Versicherung, nicht aber der Kraftstoff. (Az: B 14 AS 79/09 R)

AFP
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