Laut Anklage arbeitete der Mann als Privatkundenberater bei einer Bank im Werra-Meißner-Kreis. Zwischen 2014 und 2019 bestellte er im Auftrag einer über 80-jährigen Kundin Goldbarren bei der Hessischen Landesbank und veranlasste sie dazu, eine Empfangsquittung zu unterschreiben. Er gab der Kundin gegenüber an, das Gold sicher zu verwahren. Tatsächlich behielt er es jedoch für sich.
Ähnlich ging er laut Staatsanwaltschaft mehrmals bei einem anderen Senior vor. Auch ließ er sich von einer Kassenmitarbeiterin hohe Bargeldbeträge vom Konto einer weiteren betagten Kundin abheben, die er angeblich an diese weitergeben sollte. Außerdem manipulierte er der Anklage zufolge eine Portfolioübersicht und eine Email.
Bereits 2021 war der Mann von einer anderen Kammer des Landgerichts in der Sache zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und acht Monaten verurteilt worden. Diese sprach ihn wegen Betrugs in 22 Fällen, wegen Urkundenfälschung und wegen Fälschung beweiserheblicher Daten schuldig.
Sowohl der Angeklagte als auch die Staatsanwaltschaft legten Revision ein, woraufhin der Bundesgerichtshof das Urteil teilweise aufhob und zur erneuten Entscheidung zurück an das Landgericht Kassel verwies. Dieses wertete nun weitere sieben Fälle als Betrug und 42 Taten als Untreue.