Die Behörde erklärte, sie habe Musks Onlinedienst X, über den Grok genutzt werden kann, am Montag vergangener Woche kontaktiert und das Unternehmen aufgefordert, seine Maßnahmen zum Schutz britischer Nutzerinnen und Nutzer darzulegen. X antwortete demnach innerhalb der vorgegebenen Frist, nähere Angaben dazu machte Ofcom allerdings nicht. Bei ihrer formellen Untersuchung will die Behörde nun prüfen, ob X seinen rechtlichen Verpflichtungen nachgekommen ist oder nicht.
Die EU-Kommission hatte bereits vor einer Woche eine Untersuchung eingeleitet. Die Pariser Staatsanwaltschaft weitete ein laufendes Ermittlungverfahren gegen X wegen der Beschwerden gegen Grok auf die Erstellung und Verbreitung kinderpornografischer Inhalte aus. Als weltweit erstes Land hat Indonesien den KI-Chatbot Grok komplett gesperrt.