Die Kammer sah es als erwiesen an, dass der Mann im April zur Wohnung eines Manns in Pfaffenweiler gegangen war, um von ihm Schulden einzutreiben. Da dieser dazu nicht bereit war, schlug er auf ihn ein, sodass er rückwärts die Kellertreppe hinunter fiel. Er kam bewusstlos zum Liegen.
Anschließend schlug er dem Mann noch mehrfach mit den Fäusten und mit einem gefrorenen Hähnchenschenkel gegen den Kopf und das Gesicht. Zudem wurde der Mann wegen zwei weiterer Fälle aus dem April und Mai 2024 verurteilt. Im ersten Fall hatte er seiner Mitbewohnerin in seiner Wohnung in Freiburg in den Bauch geschlagen.
Bei dem zweiten Fall handelt es sich um Körperverletzung aus Eifersucht. Er hatte die Wohnung einer Frau in Freiburg besucht, in der diese sich mit einem Bekannten aufhielt. Aus Eifersucht schlug der 42-Jährige der Frau gegen den Oberkörper und das Gesicht. Dem Besucher biss er einen Teil seines linken Ohrs ab.