Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg hat die wöchentliche Arbeitszeitgrenze von höchstens 48 Stunden bekräftigt.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg hat die wöchentliche Arbeitszeitgrenze von höchstens 48 Stunden bekräftigt. Wenn sie länger arbeiten müssen, haben Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst einen Schadenersatzanspruch sogar unmittelbar gegen den Staat, wie der EuGH am Donnerstag entschied. (Az: C-429/09)