"Die Kriegsgefangenen wurden mit ihren erkennbaren Verletzungen in Nahaufnahme gezeigt und zur Schau gestellt, erklärte der Presserat weiter. Es handle sich um einen Verstoß gegen journalistische Sorgfaltspflicht und einen "massiven Verstoß" gegen entsprechenden Bestimmungen im Pressekodex.
Der Presserat knüpft dabei an Regelungen der Genfer Konvention zum Schutz von Kriegsgefangenen von 1949 an: Diese verbieten es, Kriegsgefangene durch identifizierende Veröffentlichungen zum Objekt "öffentlicher Neugier" zu machen. Nach Angaben des Roten Kreuzes wird dies heute so verstanden, dass etwaige Bilder von Medien etwa nur verpixelt verbreitet werden sollten.
Der Presserat ist ein brancheneigenes Gremium, das die Einhaltung ethischer Standards in Print- und Onlinemedien überwacht. Er ist ein von Verleger- und Journalistenverbänden getragener Verein. Seine Beschwerdeausschüsse tagen viermal im Jahr, Beschwerden einreichen kann grundsätzlich jeder. Für Fernseh- und Radiosender und deren Onlineangebote ist er nicht zuständig.
Nach Angaben vom Mittwoch sprach der Presserat auf zwei Sitzungen im April insgesamt sechs öffentliche Rügen wegen Sorgfaltsverstößen aus. In anderen Fällen ging es unter anderem um einen Bericht mit unbelegten Behauptungen über einen Grünen-Bundestagsabgeordneten, unzureichende Unkenntlichmachung eines Beschuldigten in einem Strafverfahren sowie um eine vorverurteilende Berichterstattung über einen Angeklagten in einem Vergewaltigungsprozess.