Hier müssten "dringend geeignete Instrumente zur dauerhaften Unterstützung" geschaffen werden, forderte Zupke. Die Opferbeauftragte schlug entweder die Erweiterung bestehender Gesetze oder eine neue, auf die Dopingopfer zugeschnittene, gesetzliche Regelung vor. "Wichtig ist vor allem eine zeitnahe und praktikable Lösung im Sinne der Betroffenen."
Der Bundestags hatte den Sonderbericht Zupkes angefordert. Dieser beleuchtet unter anderem, wie die Opfer des DDR-Zwangsdopings besser unterstützt werden können. Laut Bericht führte das SED-Regime 1974 ein staatlich organisiertes und flächendeckendes Dopingprogramm ein.
Zwischen 1974 und 1989 seien dabei nach neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen in mindestens zwölf Sportarten schätzungsweise 10.000 bis 15.000 Athletinnen und Athleten gedopt worden, vorzugsweise mit anabolen Steroiden. Dies sei zumeist ohne ihr Wissen oder ausreichende Aufklärung über mögliche Nebenwirkungen geschehen. Betroffen waren demnach nicht nur Erwachsene, sondern vor allem minderjährige Sportlerinnen und Sportler.