Regeln für Kliniken bei Versorgung von Frühchen teilweise verschärft

Für Kliniken in Deutschland gelten künftig zum Teil strengere Regeln bei der Versorgung von Frühgeborenen. Künftig dürfen sogenannte Frühchen mit einem Geburtsgewicht unter 1250 Gramm nur noch von Krankenhäusern betreut werden, die mindestens 30 solcher Fälle im Jahr nachweisen k

Für Kliniken in Deutschland gelten künftig zum Teil strengere Regeln bei der Versorgung von Frühgeborenen. Künftig dürfen sogenannte Frühchen mit einem Geburtsgewicht unter 1250 Gramm nur noch von Krankenhäusern betreut werden, die mindestens 30 solcher Fälle im Jahr nachweisen können, wie der Gemeinsame Bundesausschuss von Ärzten, Kliniken und Krankenkassen am Donnerstag in Berlin beschloss. Bisher lag die Grenze bei mindestens 14 Behandlungsfällen im Jahr. Für Kliniken, die Neugeborene mit einem Gewicht zwischen 1250 und 1500 Gramm versorgen, entfällt diese Mindestzahl hingegen künftig. Die neue Regelung soll zum 1. Januar 2011 gelten.

AFP
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