Das Urteil war in der vergangenen Woche gefällt worden, wurde jedoch erst am Donnerstag bekannt gegeben. Der Vater der 25-Jährigen hatte in der Vergangenheit Berufung gegen die Entscheidungen zweier Vorinstanzen eingelegt, die ebenfalls seine Anträge auf Aussetzung der Sterbehilfe abgelehnt hatten.
Das Sterbehilfe-Gesetz in Spanien sieht vor, dass jeder, der zurechnungsfähig ist und an einer "schweren und unheilbaren Krankheit" oder einer "chronischen und behindernden" Erkrankung leidet, um Hilfe beim Sterben bitten kann, um "unerträgliches Leiden" zu vermeiden. Der Antrag muss schriftlich gestellt und von einer Kommission genehmigt werden.
Die Frau wollte im August 2024 Sterbehilfe in Anspruch nehmen, nachdem die Sterbehilfe-Kommission in Katalonien ihrem Antrag zugestimmt hatte. Der Vorgang wurde jedoch gestoppt, nachdem der Vater rechtliche Schritte eingeleitet hatte. Der Mann erklärte, seine Tochter leide unter psychischen Störungen, die "ihre Fähigkeit, eine freie und bewusste Entscheidung zu treffen" - wie es das Sterbehilfegesetz verlangt - beeinträchtigen könnten.
Weiter argumentierte er, es gebe Anzeichen dafür, dass seine Tochter ihre Meinung geändert habe und dass ihre Erkrankung keine "unerträglichen körperlichen oder psychischen Leiden" nach sich ziehe. Sein Einspruch wurde von der konservativen Vereinigug Christlicher Anwälte (Abogados Cristianos) unterstützt.
Nach der Entscheidung des Obersten Gerichts kündigte die Anwaltsgruppe an, den Fall vor das spanische Verfassungsgericht und notfalls vor den Europäischen Gerichtshof bringen zu wollen. Das Urteil sei "eine schwerwiegende Verletzung des Grundrechts auf Leben", argumentierten sie.
Die Tochter hatte im Jahr 2022 versucht, sich das Leben zu nehmen, indem sie sich aus dem fünften Stock eines Gebäudes stürzte; seither ist sie querschnittsgelähmt. Im April 2024 beantragte sie Sterbehilfe.