Der Landkreis Marburg-Biedenkopf darf einem Gerichtsbeschluss zufolge einem You-Tuber Filmaufnahmen während der öffentlichen Sitzungen des Kreistages nicht verbieten. Das Verwaltungsgericht Gießen gab mit seinem am Freitag veröffentlichten Beschluss vom Donnerstag (Az.: 8 L 1040/22) einem Eilantrag eines Kreistagsmitglieds und Betreibers eines You-Tube-Kanals statt. Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig.