Gericht: Gäubahn in Stuttgart darf wegen Bauarbeiten bereits am Stadtrand enden
Die Gäubahn darf für Bauarbeiten ab Frühjahr 2026 für mehrere Jahre bereits am Stadtrand enden und nicht wie bisher zum Stuttgarter Hauptbahnhof durchfahren. Das Verwaltungsgericht Stuttgart wies zwei Klagen bereits im vergangenen Monat ab und veröffentlichte eines der Urteile am Montag. Geklagt hatten die Deutsche Umwelthilfe (DUH) und der Landesnaturschutzverband Baden-Württemberg.