Verlegung von Bürgerschaftswahl in Hamburg nur durch Parlamentsbeschluss möglich
Eine mögliche Vorverlegung der Hamburger Bürgerschaftswahl auf den Termin der Bundestagswahl am 23. Februar würde einen Beschluss des Landesparlaments erfordern. Der Wahltermin sei von der Bürgerschaft auf Vorschlag des Senats gebilligt worden, sagte ein Sprecher der Hamburger Innenbehörde am Dienstag der Nachrichtenagentur AFP. Der Behörde ist auch die Landeswahlleitung zugeordnet. Entsprechend sei auch eine Verschiebung des Termins erst nach neuerlicher Beschlussfassung durch die Bürgerschaft möglich.