Die Tat ereignete sich in einer Sackgasse hinter einem Supermarkt, der 57-Jährige war ein Zufallsopfer und dem Beschuldigten völlig unbekannt. Dieser leidet laut Gericht seit 25 Jahren an paranoider Schizophrenie. Zur Tatzeit verschlechterte sich sein Zustand akut, er nahm damals keine Medikamente. Unterwegs war er ziellos im Auto seines Bruders.
Nach der Attacke kaufte sich der Beschuldigte nach Feststellungen der Kammer ein Bier in dem nahegelegenenen Supermarkt und beobachte die Wiederbelebungsversuche an dem 57-Jährigen krankheitsbedingt äußerlich unbeteiligt. Der Vorsitzende Richter sprach am Dienstag nach Angaben des Gerichtssprechers von einer Tat, welche die Angehörigen des Getöteten und die Kammer durch ihre "objektive Sinnlosigkeit" ratlos zurücklasse.
Verhandelt wurde in einem sogenannten Sicherungsverfahren, laut Gericht war die Steuerungsfähigkeit des 33-Jährigen aufgrund seiner Erkrankung zur Tatzeit aufgehoben. Er sei schuldunfähig und könne nicht bestraft werden, obwohl es sich in rechtlichem Sinne unter anderem um Totschlag gehandelt habe. Stattdessen erfolgte eine prinzipiell unbefristete Unterbringung in einer Psychiatrie. Das Urteil ist rechtskräftig.
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