Erst danach liegt die Berechtigung zur Einleitung eines Mitgliederbegehrens vor. Der Vorstand hatte das Ansinnen Ende November für zulässig erklärt. Zuvor hatte die Initiatorin des Mitgliederbegehrens, die frühere Juso-Chefin Franziska Drohsel (SPD), die Initiative offiziell beim Parteivorstand beantragt und dazu im Willy-Brandt-Haus in Berlin die nötige Anzahl von mindestens 4000 Unterschriften übergeben.
SPD-Mitglieder können seitdem auf einer internen Plattform darüber abstimmen, ob sie dem Vorschlag zustimmen. Sollte sich innerhalb von zwei Monaten wiederum ein Prozent der Mitglieder dafür aussprechen, wird dann ein offizielles Begehren eingeleitet.
Die Initiative richtet sich gegen die von der Bundesregierung geplanten Verschärfungen der Sanktionen beim Bürgergeld, sie fordert mehr Unterstützung für Betroffene und verlangt von der SPD ein "Nein" zu "neoliberalen und rechtspopulistischen Forderungen". Wann die Reformen im Bundeskabinett behandelt werden, ist noch offen.