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Gast

Wird eine Abfindung aus 2010 auf den Beitrag zur freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung angerechnet

Ich bin zum 30.09.2010 nach Sozialplan gekündigt und habe eine Abfindung erhalten. Zum 01.10.2013 muß ich mich freiwillig krankenversichern.
Wird diese Abfindung, die ich vor drei Jahren erhalten habe und die versteuert wurde,zur Berechnung meiner Krankenkassenbeiträge mit herangezogen?
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Antworten (1)
Meyerhuber
Was hast Du denn zwischen 01.10.2010 und heute gemacht? Bis zum 01.10.2013 ist ja noch ein bißchen hin, findest evtl. noch Arbeit.
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