Wird eine Abfindung aus 2010 auf den Beitrag zur freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung angerechnet
Ich bin zum 30.09.2010 nach Sozialplan gekündigt und habe eine Abfindung erhalten. Zum 01.10.2013 muß ich mich freiwillig krankenversichern.
Wird diese Abfindung, die ich vor drei Jahren erhalten habe und die versteuert wurde,zur Berechnung meiner Krankenkassenbeiträge mit herangezogen?
Wird diese Abfindung, die ich vor drei Jahren erhalten habe und die versteuert wurde,zur Berechnung meiner Krankenkassenbeiträge mit herangezogen?