Gericht: Keine Kostenübernahme für dreiwöchige Japanreise trotz Behinderung
Trotz Behinderung hat ein Mann einer Gerichtsentscheidung zufolge keinen Anspruch auf die Übernahme von Mehrkosten für eine dreiwöchige Japanreise in Höhe von 50.000 Euro. Das baden-württembergische Landessozialgericht in Stuttgart lehnte einen entsprechenden Antrag ab, wie es am Mittwoch mitteilte. Zur Begründung hieß es, dass die Ausgaben für die Fernreise gemessen an denen eines Durchschnittsbürgers nicht angemessen seien.