Dreieinhalb Jahre Haft für früheren Bürgermeister wegen Bestechlichkeit
Das Landgericht im nordrhein-westfälischen Münster hat einen ehemaligen Bürgermeister einer Gemeinde wegen Bestechlichkeit zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt. Ein mitangeklagter Unternehmer soll wegen Bestechung für drei Jahre und drei Monate in Haft, wie ein Gerichtssprecher mitteilte. Demnach sah es die Kammer als erwiesen an, dass der frühere Kommunalpolitiker den Unternehmer bei der Vergabe eines Grundstücks unrechtmäßig bevorzugt hatte.