Gericht: Bayerische Coronahilfen nicht für Personalkosten nutzbar
Personalkosten gehören nicht zu den Aufwendungen, für welche die bayerischen Soforthilfen aus der Pandemiezeit gedacht waren. Unternehmen und Selbstständige müssen die Hilfen vom Frühling 2020 zurückzahlen, wenn kein coronabedingter Liquiditätsengpass eintrat, wie der bayerische Verwaltungsgerichtshof in München laut Mitteilung vom Mittwoch entschied. Es ging um die Klage eines Friseurs.