Bundesfinanzhof entlastet Behinderte und Pflegebedürftige mit "Persönlichem Budget"
Behinderte und pflegebedürftige Menschen, die Betreuungs- und Pflegeleistungen aus ihrem sogenannten Persönlichen Budget bezahlen, müssen darauf keine Umsatzsteuer zahlen. Diese Ausgaben sind von der Umsatzsteuer befreit, weil sie indirekt von den Sozialkassen finanziert werden, wie der Bundesfinanzhof (BFH) in München in einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil entschied. (Az. V R 1/22)