Waffen auf Schulgelände verkauft: Schule darf 16-Jährigen vorläufig ausschließen
Ein 16 Jahre alter Schüler, der auf dem Gelände seiner Schule Schlagringe und Springmesser an andere Minderjährige verkaufte, darf bis zum Ende des Schuljahrs ausgeschlossen werden. Das Verwaltungsgericht im rheinland-pfälzischen Koblenz bestätigte nach Angaben vom Montag im Eilverfahren die entsprechende Entscheidung der Gesamtkonferenz.