Nach Verbüßung der Haftstrafe
Zweifacher Totschläger muss nicht in Sicherungsverwahrung
Er erstach seine Ehefrau und kam dafür ins Gefängnis. Doch schon ein Jahr nach seiner Entlassung schlug der Mann aus Bayern wieder zu: Als ihn die neue Lebensgefährtin verlassen wollte, tötete er auch sie und legte den leblosen Körper in eine Badewanne. Seit Frühjahr ist der Mann wieder frei - und wird es auch bleiben: Eine Sicherungsverwahrung lehnte der BGH ab.