Steuerakte

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Steuererklärung Belege nicht vorschnell wegwerfen

Arbeitnehmer und Kapitalanleger müssen Belege für die Steuererklärung nicht mehr aufbewahren, wenn sie dem Finanzamt einmal vorgelegen haben. Für Gewerbetreibende und Freiberufler gilt dies aber nicht.
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Adolf Hitler Wie der "Führer" seine Steuerschuld los wurde

Als Adolf Hitler, der beim Münchner Finanzamt-Ost jahrelang als "Schriftsteller" erfasst war, 1933 Reichskanzler wurde, betrug seine Steuerschuld über 400.000 Reichsmark. Was dann passierte, liest sich wie ein Krimi.