Ein früherer Polizeigewerkschafter aus Schleswig-Holstein ist wegen der Weitergabe vertraulicher Informationen vom Landgericht Lübeck zu einer Geldstrafe von 13.200 Euro verurteilt worden. Die zuständige Kammer sah es nach Angaben eines Gerichtssprechers am Mittwoch als erwiesen an, dass der Polizeibeamte das Dienst- und Privatgeheimnis verletzt hatte, indem er in mehreren Fällen per Messengerdienst interne Informationen an einen befreundeten Zeitungsjournalisten weitergab.