Erfassung von Arbeitszeit an Bremer Schulen: Senat darf Startpunkt bestimmen
Der Bremer Senat darf den Startpunkt für die Erfassung der Arbeitszeit an Schulen selbst festlegen. Er darf auch entscheiden, welche technischen Mittel dafür genutzt werden, wie das Oberverwaltungsgericht der Hansestadt am Mittwoch entschied. Bremen bereitet für das Schuljahr 2026/2027 ein Pilotprojekt zur Arbeitszeiterfassung für Lehrkräfte vor.