Klimaprotest
Demobündnis klagt gegen Verlegung von Auftaktkundgebung

Die Klima- und Anti-Gaskraftwerksbewegung trifft sich aktuell in Hamm bei einem großen Klimacamp. Für Samstag ist eine Großdemo
Die Klima- und Anti-Gaskraftwerksbewegung trifft sich aktuell in Hamm bei einem großen Klimacamp. Für Samstag ist eine Großdemo geplant - doch um den Startpunkt gibt es Streit. Foto
© Max Lametz/dpa

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Mit einer großen Demo vor den Toren eines Gaskraftwerks wollen Klimaschützer am Samstag ein Zeichen gegen die Energiepolitik der Bundesregierung setzen. Doch es gibt Streit um den Startpunkt.

Im Streit zwischen Klimaschützern und der Polizei um den Startpunkt einer Großdemo muss nun ein Gericht entscheiden. Die Anmelder einer für Samstag geplanten Demo gegen den Bau neuer Gaskraftwerke haben eine Klage gegen entsprechende Verfügungen der Polizei eingelegt, wie das zuständige Verwaltungsgericht Gelsenkirchen mitteilt. Zu der Kundgebung mit dem Motto „Zukunft statt Gas - Energiewende verteidigen“ haben Greenpeace, Fridays for Future, der BUND sowie Campact aufgerufen. Es werden mehrere tausend Demonstranten erwartet.

Der Streit dreht sich im Wesentlichen um den Startpunkt der Demo. Die Kläger wollen erreichen, dass die Auftaktkundgebung vor den Toren des Gersteinwerks stattfinden kann - und somit in Sicht- und Hörweite eines mit Erdgas betriebenen Kraftwerks von RWE. 

Polizei fürchtet Störaktionen Dritter

Das Kraftwerk befindet sich in Werne an der Stadtgrenze zu Hamm, wo noch bis Sonntag ein Klimacamp von Klimaaktivisten stattfindet. Es werden bis zu 2.000 Teilnehmer erwartet. Die Polizei hatte aus Gründen der Gefahrenabwehr einen alternativen Startpunkt der Demo zur Auflage gemacht und auch die Größe von Bannern und Transparenten begrenzt. Objekte der kritischen Infrastruktur wie das Gersteinwerk müssten von der Polizei geschützt werden, teilte die Polizei mit. 

Das Demobündnis kritisiert die Verlegung scharf: „Wer friedlichen Protest pauschal zur Gefahr für Leib und Leben erklärt und ihn deshalb aus der Sichtweite eines Gaskraftwerks verbannen will, greift unverhältnismäßig in die Versammlungsfreiheit ein“, teilen die Organisatoren mit. Laut Eilantrag befürchtet die Polizei, dass Dritte die Versammlung für Störaktionen nutzen könnten. So hat Ende Gelände während der Dauer des Klimacamps zu Aktionen zivilen Ungehorsams aufgerufen. 

Alternativer Startpunkt an Kläranlage

Es könne nicht dem Veranstalter einer gewaltfreien, familienfreundlichen Versammlung zugerechnet werden, dass Dritte sein Ziel teilen und bereit seien, dieses mit weitergehenden Mitteln zu verfolgen, heißt es in dem Eilantrag. Von der Alternativfläche in der Nähe einer Kläranlage und einem Wertstoffhof aus, sei das Gaskraftwerk zudem nicht richtig zu sehen. Eingeengt zwischen Bäumen und Leitplanken könne die Kundgebung damit ihren Inhalten nicht in angemessenem Maße Ausdruck verleihen, so das Argument. 

Wann das Gericht entscheidet, ist unklar

Über den Antrag muss nun die für Versammlungsrecht zuständige Kammer entscheiden, so das Gericht. Wann dies passiere, lasse sich aktuell nicht sagen. Die Polizei habe zunächst Gelegenheit zur Stellungnahme.

dpa