Das Düsseldorfer Amtsgericht hat die Strafverfahren gegen drei Greenpeace-Aktivisten wegen einer Protestaktion vor der NRW-Staatskanzlei eingestellt. Das Verfahren gegen eine vierte Angeklagte, die nicht erschienen war, wurde abgetrennt. Den Angeklagten war Beihilfe zum Hausfriedensbruch vorgeworfen worden.