Am 1. April treten einige Änderungen in Kraft, die unter anderem Rentner und Autofahrer sowie Bus- und Bahnreisende in Deutschland betreffen. Nachfolgend ein Überblick über die wichtigsten Neuregelungen:
Arzneimittel
Gesetzlich Krankenversicherte bekommen bei bestimmten schweren Erkrankungen rezeptfreie Arzneimittel von der Kasse bezahlt, obwohl sie eigentlich nicht mehr erstattungsfähig sind. Auf der Ausnahmeliste stehen 36 Wirkstoffe und die entsprechenden Erkrankungen. Dazu zählen Abführmittel bei der Behandlung von Tumoren oder Aspirin nach Herzinfarkten. Auch einige pflanzliche und homöopathische Heilmittel sollen den Patienten gezahlt werden. Dazu zählen Johanniskraut bei Depressionen und Mistel bei Krebs.
Bahnfahrten
Reisen mit dem ICE und Intercity wird bei Entfernungen zwischen 200 und 700 Kilometern teurer. Im Schnitt steigen die Tarife im Fernverkehr der Bahn um 3,4 Prozent an. Ein Ticket für die zweite Klasse kostet innerhalb Deutschlands allerdings nicht mehr als 111 Euro, denn künftig gilt das als bundesweiter Höchstpreis. Die Preise für Zeitkarten im Fernverkehr werden - unabhängig von der Entfernung - um 1,9 Prozent angehoben. Kostenlos sind Sitzplatzreservierungen, wenn der Kunde den Fahrschein am Automaten und im Internet kauft. Am Fahrkartenschalter oder im Reisebüro steigt der Preis dafür um 40 Cent auf 3 Euro.
Bußgelder
Im Straßenverkehr gilt ein neuer Bußgeldkatalog. 40 Euro und ein Punkt im Verkehrszentralregister in Flensburg werden fällig, wenn ein Autofahrer mit dem Handy am Ohr hinterm Steuer erwischt wird. Die gleiche Strafe gilt für das Falschparken, wenn Rettungsfahrzeuge behindert werden. In Reisebussen müssen sich die Fahrgäste künftig anschnallen. Für zu schnelles Fahren werden Busfahrer und Lastwagenfahrer härter bestraft. Beim Überholen auf der Autobahn muss ein Lastwagenfahrer mindestens zehn Stundenkilometer schneller fahren als das Fahrzeug, das er überholen möchte. Sonst riskiert er einen Punkt in Flensburg und 40 Euro Geldbuße.
Rentner
Rentner müssen den Beitrag zur Pflegeversicherung in Höhe von 1,7 Prozent der Bruttorente künftig allein zahlen. Bislang hatte der Rentenversicherer die Hälfte übernommen. Neurentner erhalten ihr Geld künftig erst am Monatsende. Wer bislang schon Rente bezogen hat, bekommt sie nach wie vor vorab überwiesen - allerdings wird die Überweisung um einen Tag auf den letzten Arbeitstag der Banken im jeweiligen Vormonat verschoben. Für rund vier bis fünf Millionen Rentner werden sich Beitragssenkungen der Krankenkassen vom Jahresanfang positiv auswirken, denn die Ermäßigungen müssen im Abstand von drei Monaten an die Rentner weitergegeben werden. Zuvor erfolgte die Anpassung nur einmal jährlich.