Erleichterung in Metzingen: "Der US-District-Court Southern District of New York hat gestern Abend mitteleuropäischer Zeit entschieden, dass die Aktionärssammelklage gegen die Hugo Boss AG abzuweisen ist", teilte der Mode-Konzern am Freitag mit.
Strittiger Wert der Warenbestände
Der Klage hatten sich mehrere Anleger von Boss angeschlossen. Im Kern ging es um Unstimmigkeiten im Wert der Warenbestände von Boss in den USA. Im Mai 2002 hatte Boss festgestellt, dass die US-Vertriebstochter ihren Lagerbestand deutlich zu hoch bewertet hatte. Mit diesen Inventurdifferenzen als Begründung hatte Boss damals die Gewinnprognose für das vergangene Jahr deutlich gesenkt, was zu massiven Kursverlusten bei der Boss-Aktie führte. Nach früheren Angaben der Kläger-Anwälte soll den Aktionären ein Schaden in zweistelliger Millionenhöhe entstanden sein.
Entscheidung kam früher als erwartet
Boss hatte im Mai mitgeteilt, das Unternehmen halte die US-Gerichte für nicht zuständig, da die Aktien nur in Deutschland gehandelt würden. Auch Vertreter von Kleinaktionären erklärten, sie hielten die Klage nicht für berechtigt. Boss hatte jedoch nicht vor Herbst mit einer Entscheidung über die Sammelklage gerechnet.