Finanzen 2008 Gute Nachrichten für Steuerzahler

Steuerzahler haben endlich ein bisschen Grund zur Freude: Auswärts Arbeitende erhalten im neuen Jahr mehr Kilometergeld, es gibt höhrere Zulagen für die Altersvorsorge und auch für die freiwillige Steuererklärung bleibt mehr Zeit. Was sich noch ändert.

Das neue Jahr 2008 bringt einige positive Änderungen für Steuerzahler mit sich: So bleibt jetzt mehr Zeit für die freiwillige Steuererklärung. Es gibt mehr Kilometergeld für auswärts Beschäftigte und Außendienstler, mehr Steuervorteile und höhere Zulagen für die Altersvorsorge und ein bisschen mehr Lockerheit, was das Einreichen von Belegen ans Finanzamt angeht, wie Uwe Rauhöft, Geschäftsführer des Neuen Verbands der Lohnsteuerhilfevereine (NVL) in Berlin erklärt. Vor allem Arbeitnehmer, die beruflich viel unterwegs sind, können 2008 profitieren. Es gibt mehr Kilometergeld und weniger Bürokratie beim Aufrechnen der Reisekosten vor dem Finanzamt.

Höheres Kilometergeld

Seit 1. Januar wird nämlich nicht mehr zwischen Dienstreise, Einsatzwechseltätigkeit oder Fahrtätigkeit unterschieden - das alles fällt jetzt einheitlich unter Auswärtstätigkeit. Auswärts Arbeitende können nun für jeden gefahrenen Kilometer - Hin- und Rückweg - zwischen Heimat- und Einsatzort immer 30 Cent als Werbungskosten steuerlich absetzen. Alternative: Die tatsächlichen Kosten werden pauschal vom Arbeitgeber steuerfrei erstattet, wie die Lohnsteuerhilfe Bayern erläutert. Bislang zog das Finanzamt eine Grenze bei drei Monaten. Sobald jemand länger beruflich unterwegs war, erhielt er die 30 Cent, aber nur für die einfache Entfernung zwischen Heimat- und Einsatzort. Bei doppelter Haushaltsführung wurde außerdem höchstens eine Heimfahrt pro Woche anerkannt. Seit 2008 zählt jeder Kilometer.

Auch Übernachtungs- und Reisenebenkosten wie Maut oder Parkgebühren werden nun angerechnet. Die Neuregelung kann sich für alle auszahlen, die aus dienstlichen Gründen regelmäßig auf Achse sind, unter anderem für Kraftfahrer bei Speditionen oder Busunternehmen. Ebenso für Arbeitnehmer, die vorübergehend einen Kollegen als Krankheitsvertretung an einem anderen Firmenstandort ersetzen. Auch die, die im Nahbereich an ständig wechselnden Einsatzorten arbeiten - wie etwa Bauarbeiter oder Kundendienst- oder Außendienstmitarbeiter - stehen jetzt besser da. Bisher mussten sie sich mit 30 Cent für die einfache Entfernung begnügen, wenn der Einsatzort nicht mehr als 30 Kilometer von daheim entfernt war. Jetzt zählt ebenfalls jeder gefahrene Kilometer.

Freiwillige Steuererklärung kann sich lohnen

Arbeitnehmer, die nicht zur Steuererklärung verpflichtet sind, haben ab jetzt vier statt zwei Jahre Zeit, dem Finanzamt eine freiwillige Abrechnung vorzulegen. Die Gesetzesänderung gilt rückwirkend für Erklärungen ab 2005. Wer sich also noch Geld für 2005 zurückholen will und bisher noch nichts ausgefüllt hat, kann das jetzt noch bis spätestens 31. Dezember 2009 nachholen, wie Rauhöft sagt. Nicht verpflichtet sind etwa Beschäftigte, die neben ihren Einkünften keine oder nur geringe Nebeneinkünfte aus Kapitalvermögen haben.

Eine freiwillige Steuererklärung kann sich rentieren, wenn man beispielsweise nicht das gesamte Jahr über beschäftigt war - oder nicht in jedem Monat gleich viel verdient hat, einen weiten Arbeitsweg abrechnen kann, Urlaubs- oder Weihnachtsgeld bekommen hat. Meist hat der Chef dann zu viel Lohnsteuer abgeführt.

Weniger Papierkram

Für alle Steuererklärungen greift folgende Neuerung: Das Finanzamt verlangt ein bisschen weniger Papierkram als früher. Rechnungen und Kontoauszüge, die bisher immer als Nachweise unabdingbar waren - beispielsweise für Kinderbetreuungskosten und Handwerksleistungen - müssen jetzt nicht mehr automatisch beigefügt werden. Sie müssen nur dann vorgelegt werden, wenn das Finanzamt sie ausdrücklich sehen will. Und dann können sich die Bürger 2008 über mehr Steuervorteile beim Vorsorgesparen fürs Alter freuen. Im neuen Jahr gelten 66 Prozent der gesetzlichen Rentenbeiträge als Sonderausgaben (2007: 64 Prozent). Die Erhöhung gilt auch für Prämien, die in einen Rürup-Vertrag fließen oder in ein berufsständisches Versorgungswerk.

Insgesamt können Beiträge für die Altersvorsorge in Höhe von 20.000 (Ledige) und 40.000 (Verheiratete) abgerechnet werden. Das Finanzamt berücksichtigt davon jetzt bis zu 13.200 Euro als Sonderausgabe (2007: 12.800). Extra-Steuervorteil beim Riestern: Sparer dürfen nun bis zu 2.100 Euro jährlich absetzen (bisher: 1.575 Euro). Auch die staatliche Grundzulage steigt von 114 auf 154 Euro, die Zulage pro Kind von 138 auf 185 Euro. Für Nachwuchs, der ab 2008 geboren wird, bekommen Eltern 300 Euro Zuschuss.

AP
Berrit Gräber/AP