Gut zu wissen Fünf teure Irrtümer bei Krediten

Lieber das Konto überziehen, als einen Kredit aufnehmen? Steuern sparen durch Kredite? Reicht der effektive Jahreszins als Vergleichsgrundlage? Vorsicht vor falschen Aussagen.

Einen Kredit für Konsumzwecke würde ich niemals aufnehmen, da nutze ich lieber meinen Dispo.

Falsch: Der Dispo, also die Überziehung des Girokontos, ist ebenfalls ein Kredit - und zwar der teuerste.

Mit Krediten kann ich auch Steuern sparen.

Meist falsch: Nur für sehr wohlhabende Kunden beziehungsweise Selbstständige und Beamte kann sich beispielsweise ein Festdarlehen steuerlich lohnen, das mit einer Kapitallebensversicherung gekoppelt ist.

Ich schaue beim Vergleich nur auf den effektiven Jahreszins. Damit habe ich alle Informationen, die ich brauche.

Leider falsch: Um den richtigen Kredit bei der richtigen Bank zu finden, sollten Sie zusätzlich beachten, welche Sicherheiten die Bank verlangt, wie hoch die Restschuldversicherungsprämie ist und ob die Bank Beratungskompetenz gezeigt hat, sich also intensiv mit Ihrer konkreten Situation auseinander gesetzt und verschiedene Modelle der Finanzierung vorgestellt hat.

Mein Mann hat vor ein paar Jahren sehr hohe Kredite aufgenommen. Ohne Gütertrennung hänge ich da nun auch mit drin.

Zum Glück falsch. Wer nichts unterschreibt, übernimmt keine Schulden. Auch in der Ehe hat jede/r seine eigenen Schulden. Deswegen sollten Sie sich auch sehr genau überlegen, ob Sie mit unterschreiben oder sogar eine Bürgschaft/Gesamtschuld für Ihren Ehepartner übernehmen, denn dann "hängen" Sie tatsächlich mit drin.

Ich hab so viele Schulden, da komme ich nie wieder raus. Deswegen kümmere ich mich auch nicht mehr darum.

Falsch. Selbst bei Überschuldung sieht das Gesetz eine Schuldbefreiung nach sechs Jahren vor, wenn man das so genannte Verbraucherinsolvenzverfahren mit Restschuldbefreiung beantragt. Informieren Sie sich bei Ihrer örtlichen Schuldnerberatungsstelle.

Ich habe mich gestern zu einem Kreditvertrag überreden lassen und auch unterschrieben. Jetzt komme ich da nicht mehr raus.

Falsch. Jeder Verbraucher hat ein zweiwöchiges Widerrufsrecht. Die Widerrufserklärung muss nur innerhalb dieser Frist abgesendet werden. Sie muss nicht begründet werden. Wurden Sie beim Abschluss nicht ordnungsgemäß über dieses Recht aufgeklärt, beginnt die Frist nicht zu laufen. Damit haben Sie sogar, wenn die Belehrung nicht nachgeholt wird, ein "ewiges Widerrufsrecht" für diesen Vertrag.

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