Das am Dienstag vom Leipziger CDU-Parteitag beschlossene Konzept für eine radikale Steuerreform besteht aus zehn Leitsätzen, die für einen Gesetzestext noch ausformuliert werden müssen. Die Christdemokraten wollen das derzeitige komplizierte Einkommensteuergesetz mit seiner Flut von Verordnungen, Richtlinien und Erlassen nicht mehr reformieren, sondern durch ein völlig neu formuliertes Gesetz ersetzen.
Viele Freibeträge werden abgeschafft
Nach dem Willen der CDU werden Bürger mit besonders geringem Einkommen künftig keine oder wenig Steuern zahlen. Dafür werden viele Vorteile wie der Sparerfreibetrag, die Pendlerpauschale und die Steuerfreiheit für Schichtzuschläge ersatzlos gestrichen. Spenden für mildtätige, kirchliche, religiöse, wissenschaftliche und gemeinnützige Zwecke sollen grundsätzlich steuerbegünstigt bleiben, nicht jedoch Spenden zur Förderung der Freizeitgestaltung.
Nur noch drei Steuersätze
Das neue CDU-Konzept kennt bei der Einkommensteuer nur noch drei Steuersätze von 12, 24 und 36 Prozent. Für jedes Familienmitglied, auch für jedes Kind vom ersten Lebenstag an, gibt es einen Grundfreibetrag von 8.000 Euro. Hinzu kommt ein Arbeitnehmerfreibetrag von einheitlich 1.000 Euro. Der Eingangssteuersatz von 12 Prozent gilt bis 16.000 Euro. Von 16.000 bis 40.000 Euro werden 24 Prozent Steuern fällig, ab dem 40.000. Euro kassiert der Fiskus 36 Prozent.
Vereinfachte Rechnung
Eine vierköpfige Familie, in der Mutter und Vater arbeiten, müsste nach dem CDU-Konzept 34.000 Euro Jahreseinkommen nicht versteuern. Die jeweilige Steuerstufe gilt immer nur für den die Grenze überschreitenden Betrag bis zur nächsten Grenze. Wenn zum Beispiel ein Arbeitnehmer nach einer Lohnerhöhung statt 15.980 Euro nun 16.100 Euro bekommt, muss er nicht den kompletten Betrag mit 24 Prozent versteuern, sondern nur die 100 Euro, die über der 16.000-Euro-Grenze liegen.
Kapitalerträge an der Quelle besteuern
Kapitalerträge will die CDU an der Quelle, also bei der Bank, mit 24 Prozent besteuern. Die Abgabe soll später mit der persönlichen Einkommensteuerschuld verrechnet werden, was sowohl zu Rück- als auch zu Nachzahlungen führen kann. Gewinne aus dem Verkauf von Wirtschaftsgütern werden als Einkommen versteuert, es sei denn, sie sind ausschließlich der Privatsphäre zuzuordnen wie beispielsweise ein selbst genutztes Eigenheim. Renten sollen nach einer Übergangszeit bei der Auszahlung versteuert werden, im Gegenzug sollen Vorsorgeaufwendungen für die Altersbezüge steuerfrei sein.
Einheitliche Köperschaftsteuer
Bei der Unternehmensbesteuerung tritt die CDU für einen einheitlichen Körperschaftsteuertarif von 24 Prozent auf ausgeschüttete und thesaurierte Gewinne ein. Die Gewerbesteuer soll durch eine wirtschaftskraftbezogene Gemeindesteuer ersetzt werden.
Radikale Vereinfachung bei Steuererklärung
Radikal vereinfacht werden soll auch die Steuererklärung. Nach den Vorstellungen der CDU soll jeder Steuerpflichtige eine Einkommensteuer-Identifikationsnummer (Steuer-PIN) erhalten. Die Steuererhebung soll soweit wie möglich an den Quellen des Einkommens erfolgen, also beim Arbeitgeber, bei der Bank oder beim Rentenversicherungsträger. Auf dieser Basis erhält dann jeder Steuerpflichtige unmittelbar nach Ablauf des Kalenderjahres von seinem Finanzamt den fertig ausgefüllten elektronischen Entwurf einer Steuererklärung, den er im Idealfall nur noch unterschreiben muss.