Endlich erkennt das Finanzamt diese Verträge an, auch wenn die Kinder ihren sonstigen Unterhalt nicht alleine bestreiten können.
Eltern, die an ihr unterhaltsberechtigtes Kind eine Wohnung vermieten, können sich freuen: Entgegen der bisherigen Praxis erkennt die Finanzverwaltung jetzt auch Mietverträge zwischen Eltern und Kindern an, die zwar die Miete aus eigenen Mitteln zahlen können, nicht aber ihren gesamten eigenen Lebensunterhalt.
Darauf weist der Bund der Steuerzahler (BdSt) in Wiesbaden unter Berufung auf eine Verfügung der Oberfinanzdirektion Berlin hin (Az.: St 175 - S 2253 - 3/91). Allerdings müssen die »allgemeinen Grundsätze zur Anerkennung von Mietverträgen zwischen nahen Angehörigen« beachtet werden - die Wohnung darf also nicht zu billig vermietet werden.