Kreditfinanzierte Rente Und ewig lockt die Rendite

Die neue Sicherheits-Kompakt-Rente wird als Geheimwaffe für die Altersvorsorge gehandelt. Im Idealfall kann sie tatsächlich zu einem Steuersparmodell werden. Genauso gut können Investoren aber heftigen Schiffbruch erleiden.

Die kreditfinanzierte Rente basiert auf einem komplexen Zusammenspiel aus Krediten, Steuer sparenden Kreditzinsen, Sofortrente und Kapital bildender Lebensversicherung. Im ersten Schritt nimmt der Investor einen Kredit auf, den er zu einem Großteil in eine Rentenversicherung einzahlt. Diese zahlt eine Sofortrente aus, mit der im Idealfall voll und ganz die Kreditzinsen beglichen werden. Der Rest der Kreditsumme wird in das Prämiendepot einer Kapital bildenden Lebensversicherung eingezahlt. Nach 15 Jahren soll mit dem angesparten Kapital aus der Kapitallebensversicherung der aufgenommene Kredit abgelöst werden.

Steuervorteil rechnet sich

Wenn der Kredit aus der Kapitallebensversicherung getilgt ist, läuft die Rente aus der Rentenversicherung weiter. Da keine Zinsen mehr zu zahlen sind, stehen die Rentenzahlungen dem Investor lebenslang zur Verfügung. Rechnen soll sich das Ganze vor allem durch den Steuervorteil: Denn während die Kreditzinsen steuerlich voll absetzbar sind, muss die Sofortrente nur mit dem Ertragsanteil versteuert werden. Dazu kommen die steuerliche Absetzbarkeit des von der Kreditsumme einbehaltenen Disagios und die Kosten für die fälligen Vermittlungsprovisionen.

Das alles hört sich gut an, hat aber viele Ecken und Kanten. So hat die Oberfinanzdirektion Düsseldorf in einer Verwaltungsanweisung vom 09.09.2005 (AZ: S 2210 - 12 - St 221S 2210 A - St 215) ganz klar die Grenzen des Steuermodells aufgezeigt. Für die Anerkennung der Verluste ist beispielsweise Voraussetzung, dass zwischen den Finanzierungskosten und den späteren Renteneinkünften ein eindeutiger wirtschaftlicher Zusammenhang besteht und dass jede Kapitalanlage für sich gerechnet voraussichtlich einen steuerlichen Totalüberschuss abwirft.

Problem könnten Steuernachzahlungen werden

Das mag zunächst anerkannt werden, aber das Finanzamt kann den Investor noch zu einem Zeitpunkt einholen, zu dem er schon längst nicht mehr damit rechnet. Ergehen die Steuerbescheide nämlich nur als vorläufig hinsichtlich der abgesetzten Kreditzinsen, kann sich das Finanzamt die geltend gemachten Werbungskosten später einmal zurückholen, wenn sich die Gewinnerwartung nicht erfüllt. Dann drohen hohe Steuernachzahlungen, die eine echte Belastung werden dürften.

Aber auch an anderen Stellen gibt es Haken: Nach Expertenmeinung ist diese Rente hoch spekulativ und rechnet sich nur, wenn der Investor die durchschnittliche Lebenserwartung weit überschreitet. Das liegt vor allem daran, dass die Rentenzahlung nur anfangs garantiert ist - erreicht die Rendite nicht die in der Kalkulation angenommene Höhe, wird die Sofort-Rente zur Investitionsruine. Denn dann kann die ausgezahlte Rente nicht die Zinszahlungen abdecken, so dass der Investor nach 15 Jahren nicht die Rente genießen kann, sondern noch den Kredit abzahlt.

DDP
Oliver Mest/DDP

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