Steht ein Erbe an, ermittelt der Fiskus den Wert von Immobilien und Unternehmen über pauschale Berechnungsmethoden. Das lässt Raum für Gestaltungsmöglichkeiten. Was viele nicht ahnen: Gewissen Spielraum gibt es auch bei Depots und Bankguthaben. Die für die Bemessung der Steuer relevante Größe ergibt sich bei Wertpapieren aus dem aktuellen Börsenkurs und bei Sparguthaben aus Kontostand nebst aufgelaufenen Zinsen. Dabei haben die Finanzbeamten leichtes Spiel: Ab einer Größenordnung von 2500 Euro melden ihnen inländische Banken automatisch sämtliche Konten- und Depotbestände. Für die Wertermittlung ist zwar laut Gesetz der Kurs am Todestag maßgebend, die Institute melden aber in der Regel den Stand vom Tag davor. Das hat sich in den vergangenen Jahrzehnten so eingebürgert.
Hier besteht nun Gestaltungsspielraum für Erben. Die meisten Nachkommen übernehmen die von den Banken säuberlich für den Fiskus aufgelisteten Werte eins zu eins in ihre Erbschaftsteuererklärung. Bei einem großen Depot kann es sich jedoch lohnen, die Kurse vom Folgetag zu ermitteln: Sind die Notierungen gefallen, drückt das die Steuerlast.
Dabei lässt sich auch die Besonderheit nutzen, dass das Finanzamt bei entsprechendem Nachweis die niedrigste Notierung am Todestag an irgendeiner der deutschen Börsen ansetzt. Mit Internetrecherche oder der Hilfe der Bank können Erben so für Aktien, Zertifikate, Optionsscheine oder Anleihen den tiefsten Wert ermitteln. In der Bankenaufstellung für den Fiskus übermitteln die Institute dagegen meist stur die Notierung auf der elektronischen Handelsplattform Xetra.
Der Kurs an einer Regionalbörse kann auch dann verwendet werden, wenn er am Todestag außergewöhnlich niedrig war. So kommt es bei exotischen Papieren vor, dass es nur einen sehr tiefen Briefkurs gibt, zu dem ein Papier angeboten wird, wegen fehlender Nachfrage aber keinen Geldkurs. Hat innerhalb von 30 Tagen zumindest einmal ein Umsatz stattgefunden, akzeptiert der Fiskus auch diesen Briefkurs. Ins Spiel kommt die Regel vor allem bei Zertifikaten oder Optionsscheinen. Hier stellen die Anbieter laufend Geld- und Briefkurse. Die übliche Preisspanne dazwischen sollten Erben bei der Wertermittlung beachten. Hat der Erblasser größere Bestände solcher Papiere im Depot, lohnt die Auflistung der Geldkurse, die oft bis zu zwei Prozent unter den Briefkursen liegen.
Bei Investmentfonds verwenden die Banken schon aus Gewohnheit den einmal täglich ermittelten Rücknahmekurs der Fondsgesellschaften. Mittlerweile werden aber alle gängigen Fonds an der Börse notiert, sodass ein Kursabgleich Minderungspotenzial verspricht.