Der Tod eines geliebten Menschen ist schwer genug. Trotzdem müssen die Hinterbliebenen eine Menge beachten. Dabei stellen sich wichtige Fragen. Wir haben die wichtigsten Antworten zusammengefasst.
Rechtliche Lage Muss ich die Miete weiterzahlen – und was Erben noch unbedingt wissen sollten

Nebenbei müssen die Hinterbliebenen auch noch eine Menge beachten.
Doch viele Erben wissen gar nicht was sie erwartet.
Wir beantworten die wichtigsten Fragen:
1. Muss ich die Miete weiterzahlen?
Ein Mietvertrag geht auf die Erben über.
Vorteil: Die Erben können das Mietverhältnis zu den bisherigen Konditionen fortsetzen.
Der Mietvertrag kann natürlich auch beendet werden: Die Erben können mit einer dreimonatigen Frist kündigen.
2. Muss ich Erbschaftssteuer zahlen?
Wie viel Erbschaftssteuer ein Erbe zahlen muss, hängt vom Verwandtschaftsgrad und der Höhe des geerbten Vermögens ab.
Es gilt: Je näher der Verwandtschaftsgrad, desto höher der Steuerfreibetrag.
So haben Ehegatten beispielsweise einen Grundfreibetrag von 500.000 Euro.
3. Was passiert nach dem Tod mit digitalen Daten?
Wenn ein Internet-User stirbt, lebt sein Profil solange weiter, bis sich jemand kümmert.
Freunde oder Familie können den Tod des Nutzers zum Beispiel bei Facebook melden
Dann wird das Profil in einen Gedenkzustand gesetzt.
4. Wer erbt was, wenn es kein Testament gibt?
Gemäß gesetzlicher Erbfolge erben Verwandte nach einem System von Ordnungen.
In 1. Ordnung erben die Abkömmlinge, also die Kinder, Enkel und Urenkel.
Wenn aus der ersten Ordnung keine Erben vorhanden sind, folgen die Erben der nächsten Ordnung.
Dazu gehören Eltern und Geschwister.
5. Wann sollte ich lieber aufs Erbe verzichtet?
Eine Erbschaft kann nicht nur Vermögen bringen, sondern auch Verpflichtungen.
Am besten verschafft man sich einen Überblick über Vermögens- und Schuldenverhältnisse.
Allerdings gilt die Regel: „Alles oder nichts“.
Wer Schulden ausschlägt, kann auch keine persönlichen Gegenstände oder Vermögen erben.
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